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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lebe getrennt von Ehemann, beziehe daher seit Nov. 05 Alg II.
Wenn wir nun wieder zusammenziehen würden, müßte ich dann die Leistungen des Amtes (Harzt IV und Mietzuschuß) komplett zurückbezahlen? Bekäme dann ja nichts mehr an Hartz IV, und Mann verdient zuwenig, um Rückzahlungen zu machen.
Stichwörter: ii + zurückzahlen + alg

0 Kommentare zu „ALG II zurückzahlen?”

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