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annie14
hallo,
also das mit den unterschiedlichen zählerständen und der prüfung des zählers beim eichamt finde ich schon ein hartes stück ... eigentlich sollte dir das guthaben von 2005 zustehen, da er diesen zählerstand ja ersteinmal nicht angezweifelt hat ... bevor du zum anwalt gehst, vielleicht kannst du mal bei einer rechtsberatung nachfragen, das ist auf jeden fall nicht so teuer ... ich hab da mal was im internet gesehen, ich glaub das lohnt sich ... mom ich schick dir den link:
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hoffe du bekommst dein geld