Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe mich hier durch das Forum geklickt und nach ähnlichen Fällen gesucht und auch etwas gefunden, bin mir aber noch nicht ganz sicher.

Es geht um folgendes:
Eine Freundin von mir ist vor einem Jahr zusammen mit zwei anderen Frauen in eine Wohnung gezogen, alle drei stehen als Hauptmieter im unbefristeten Mietvertrag. Es bestehen keine Zusatzklauseln über WG oder Untermieter, usw.
Im Mietvertrag steht unter §14 (Personenmehrheit als Mieter)

"Willenserklärungen müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich in stets widerruflicher Weise gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt nicht für die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen, für den Ausspruch von Kündigungen[/b:e1050], für ein Verlangen auf Verlängerung des Mietverhältnisses sowie für Mietaufhebungs- und -änderungsverträge."

Diese Freundin von mir will jetzt ausziehen und aus dem Mietvertrag austreten, die anderen beiden möchten aber die Wohnung behalten. Wie stehen da die rechtlichen "Bedingungen"? Habe ich es richtig verstanden, dass ein Auszug bzw. eine Kündigung des Mietverhältnisses nur möglich ist, wenn alle drei Hauptmieter die Kündigung einreichen?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen (und z.B. eine andere Person stattdessen als Hauptmieter oder Untermieter einzusetzen)? Ist man da auf die Kooperation des Vermieters angewiesen (mit der man wahrscheinlich nicht rechnen darf)?

Zweitens, bei einer Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags gilt eine Frist von 3 Monaten, oder?

Über Aufklärung/Ratschläge/Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar,

Holger
Stichwörter: zieht + hauptmieter

6 Kommentare zu „3 Hauptmieter - einer zieht aus”

Susanne Experte!

Hallo Holger,

ja, rein rechtlich gesehen müssten alle 3 Mieter zusammen kündigen. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als sich mit dem Vermieter und den 2 anderen Hauptmieter zusammenzusetzen und nach einer Lösung zu suchen. Möglicherweise ist der VM damit einverstanden, mit den anderen 2 Hauptmietern einen neuen Vertrag zu machen o.ä., vielleicht ein Aufhebungsvertrag mit Deiner Freundin etc.

Ja, die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Vertrag beträgt 3 Monate.

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Also besteht generell die Möglichkeit, zunächst einmal mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, nach dem man als Hauptmieter aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird und in dem beispielsweise geregelt werden könnte, dass man für eine andere Person als Nachmieter sorgt, in welchem Zustand die Wohnung (oder der entsprechende Teil, in dem man wohnte, usw.) hinterlassen wird usw. und bei Kooperation des Vermieters ist man dann aus dem Vertrag draußen und bekommt (hoffentlich) seinen Teil der Kaution wieder. (meine Freundin hat ihren Teil der Kaution auf einem getrennten Sparbuch angelegt, das der Vermieter besitzt)

Nun wird der Vermieter sich wahrscheinlich nicht darauf einlassen, einen Hauptmieter zu verlieren... Also wenn man einen Nachmieter findet, der anstatt der eigenen Person als Hauptmieter eintritt, wird dieses ebenfalls in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Oder, als einzige Alternative, wenn der Mieter nicht kooperiert, müssen alle Hauptmieter die Kündigung einreichen.

Richtig?

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Also besteht generell die Möglichkeit, zunächst einmal mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, nach dem man als Hauptmieter aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird und in dem beispielsweise geregelt werden könnte, dass man für eine andere Person als Nachmieter sorgt, in welchem Zustand die Wohnung (oder der entsprechende Teil, in dem man wohnte, usw.) hinterlassen wird usw. und bei Kooperation des Vermieters ist man dann aus dem Vertrag draußen und bekommt (hoffentlich) seinen Teil der Kaution wieder. (meine Freundin hat ihren Teil der Kaution auf einem getrennten Sparbuch angelegt, das der Vermieter besitzt)

Nun wird der Vermieter sich wahrscheinlich nicht darauf einlassen, einen Hauptmieter zu verlieren... Also wenn man einen Nachmieter findet, der anstatt der eigenen Person als Hauptmieter eintritt, wird dieses ebenfalls in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Oder, als einzige Alternative, wenn der Mieter nicht kooperiert, müssen alle Hauptmieter die Kündigung einreichen.

Richtig?

Susanne Experte!

Richtig!
Problem bei Nachmietergestellung, der Vermieter muss nicht jeden akzeptieren.

Eine Sache interessiert mich jetzt aber doch noch:

Wie steht es denn, wenn die zwei anderen Hauptmieter nicht damit einverstanden sind, dass meine Freundin auszieht? Haben die da ein Mitspracherecht oder könnte ein Aufhebungsvertrag auch ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter nur zwischen dem Vermieter und einem einzigen Hauptmieter abgeschlossen werden?

Danke, Holger

Susanne Experte!

Nein, die haben ein Mitspracherecht. Sind sie nicht einverstanden, muss der, der ausziehen will, auf Zustimmung zur Kündigung klagen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.