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Jeder der sich dazu entscheidet, sich ein Eigenheim zu schaffen, der hat das Recht auf eine Wohnungsbauförderung.

Die Programme hierfür sind aber nicht in jedem Bundesland gleich. Jedes Bundesland kann selbst bestimmen, wie viel finanzielle Hilfe dem jeweiligen Bauherren zu gesprochen wird. Hierzu legen die einzelnen Bundesländer jedes Jahr neue Fördertöpfe mit finanzieller Unterstützung des Bundes  auf. Aber der Bund legt lediglich nur die einzelnen Rahmenbedingungen fest. Wie hoch nun letztendlich die einzelne Förderung ausfällt, ist Sache der Länder. Der Bund unterstützt das selbst genutzte Eigenheim mit Kreditvergaben mit einer staatlichen Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz über 8 Jahre. Kinderreiche Familien sowie Schwerbehinderte werden hier besonders unterstützt, aber einen Rechtsanspruch für eine Förderung besteht nicht. Bauherren die einen Neubau planen werden aber nur unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde. Eine Wohnungsbauförderung erhalten aber in der Regel nicht nur private Bauherren, auch karitative Einrichtungen und freie Wohnungsbauunternehmen kommen hier in diesen Genuss der Förderung. Auch Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangeboten erhalten für den behinderten gerechten Umbau, sowie Anpassungen der Gebäude oder Räume eine angemessene Förderung. Auch bei einer Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen und leer stehenden Gebäuden tritt die Wohnungsbauförderung in kraft. Hier wurden spezielle Programme entwickelt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, um nicht nur den Erwerb eines Eigentums zu fördern, sondern auch die Gebäude- sowie die Wohnbausanierung. So ist es heute auch möglich eine Förderung zu erhalten, für den Einbau von Solaranlagen, denn die KfW unterstützt Vorhaben die der Förderung zu alternativen Energien dient. Dies kommt vor allem bei Umbauten und Hausmodernisierungen mit modernen Stromanlagen und Heizsystemen zum Tragen. Die Wohnungsbauförderung wird vom Staat mit unterschiedlichen Mitteln gefördert. Zum einen gibt es hier steuerliche Vergünstigungen die in Form der Abschreibung gegeben sind, zum anderen auch zinsgünstige Darlehen, diese Aufwendungsdarlehen gehören hier zu den  staatlichen Förderungen  zum Wohnungsbau. Auch gehören hier laufende Zuschüsse die als aufwendungs Zuschüsse bezeichnet werden sowie Bürgschaften. Die meisten Förderungen zum Wohnungsbau sind aber an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.In welcher Höhe diese sich jeweils befinden, erfährt man in der Regel aus Anfrage beim zuständigen örtlichen Amt für das Wohnungswesen. Die typischsten Bestandteile einer Wohnungsbauförderung sind zum Beispiel KfW Darlehen zum Kauf oder Bau für selbst genutztes Wohneigentum, sowie das Wohngeld für sozial schwache Familien das zur Zahlung der Miete gewährleistet wird. Die Voraussetzungen für die  Förderung eines Mietwohngebäudes ist eine Bestätigung durch die Gemeinde. Aus dieser Bestätigung muss hervorgehen, das sich das betreffende Gebäude in einer integrierten Lage oder in einem Stadtgebiet befindet.

 

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