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Ist man in der glücklichen Lage über ein oder mehrere Mietparteien zu verfügen, so steht man vor der Situation diese alle zu verwalten. Das kann man entweder selbst erledigen, oder aber man gibt diese Aufgaben an eine Hausverwaltung ab.

Eine Hausverwaltung ist darauf spezialisiert viele Mietparteien zu organisieren. Sie ist für eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zuständig, ebenso wie für die Auswahl neuer Mieter. Der Mieter muss eine Kündigung nicht mehr an den Vermieter schicken – sondern an die zwischen geschaltete Hausverwaltung. Der Vermieter selbst hat nichts mehr mit der Vermietung oder auch anderen Dingen die eine Vermietung mit sich bringt, zu tun. Die Hausverwaltung wird alles ordnungsgemäß und fristgerecht im Namen des Vermieters erledigen. Sie organisiert Ablesungstermine von Heizungsanlagen und auch Beschwerden von Mietern über defekte Glühlampen in Fluren und/oder defekte Geräte die zur Mietsache gehören – so zum Beispiel eine defekte Dusche. Die Handwerker werden ebenso organisiert wie auch die Termine für die Behebung von Schäden.
Sollten Mieter sich untereinander nicht verstehen und beschweren sie sich über einander, so haben diese sich auch an die Hausverwaltung zu wenden und nicht an den Vermieter. Mietkostenerhöhungen und andere Kosten werden von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt, nicht mehr von Vermieter.
Die Kosten für eine Hausverwaltung trägt der Vermieter, denn dies ist eine Leistung die der Vermieter in Anspruch nimmt, nicht aber die Mieter. Diese Kosten kann der Vermieter dann auch mit der entsprechenden Rechnung bei der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich natürlich auch die Kosten die er als Vermieter übernehmen muss, ganz egal ob er eine Hausverwaltung beauftragt hat oder nicht.
Eine ordentliche Hausverwaltung ist immer erreichbar, außerhalb der Bürozeiten sollte eine Notfallnummer bekannt gegeben sein, worüber man sich als Mieter melden kann wenn beispielsweise ein Wasserrohrbruch in der Wand vorliegt, eine Hausverwaltung wäre dann auch für die Organisation eines Dienstleisters diesbezüglich zuständig. Kann ein Mieter die Hausverwaltung nicht erreichen, muss er selbst für Abhilfe schaffen, liegt das Verschulden nicht bei ihm muss er dem Notdienst als Rechnungsadresse die Adresse der Hausverwaltung angeben.
Im Gegenzug sollte man auch bei längerer Abwesenheit (zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs) der Hausverwaltung die Information geben wo man im Notfall einen Schlüssel zur verlassenen Wohnung erhalten kann – der Wasserrohrbruch kann sich ja auch während eines Urlaubes in der eigenen Wohnung ereignen. Um extra anfallenden Kosten zu vermeiden (zum Beispiel durch das Aufbrechen von Türen weil kein Schlüssel vorhanden ist) ist dies immer von Vorteil – man ist als Mieter aber nicht verpflichtet einen Zweitschlüssel bei der Hausverwaltung zu hinterlegen.
 

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