Spanien ist immer noch ein Renner. Nicht nur weil das Wetter dort wirklich herrlich und selbst im Winter mild ist, sondern auch, weil die Menschen dort besonders lebenslustig sind und das Essen gut.
Hier gibt es uralte Baudenkmäler ebenso wie futuristische moderne Architektur, lange Sandstrände und bergige Gegenden. Für jeden Geschmack etwas.
Mehr als 100.000 Bundesbürger haben dort bereits eine Immobilie erworben.
Generell gelten als EU-Bürger keinerlei Erwerbsbeschränkungen.
Dies wird jedoch von einigen Behörden in einigen Küstenregionen trotzdem von Fall zu Fall entschieden.
Auch hier kann man getrost auf Kontakte und Kooperationen von Banken zurückgreifen, die einen auch in allen Fragen rund um den Erwerb beraten.
Vor Ort finden Sie auch viele deutsche Makler, die Ihnen die passenden Objekte anbieten.
Regionale spanische Zeitungen bieten regelmäßig Immobilien an. Auch einige große deutsche Zeitungen und spezielle Ferienimmobilien-Magazine haben gute Angebote.
In Spanien geht das Eigentum an einer Immobilie bereits mit einem privatschriftlichen Kaufvertrag auf den Käufer über. Zur Eintragung in das örtliche Grundbuch muß jedoch ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden. Nach Anforderung des Grundbucheintrages hat der Notar 10 Zage Zeit, diesen Vertrag abzuschließen. Er erhält direkt mit Vertragsabschluss sein Geld. Jetzt wird eine 7- bis 8-prozentige Grunderwerbssteuer fällig.
Auch hier findet man sehr viele englisch- oder deutschsprachige Anwälte und Notare.
Generell unterscheidet sich das spanische Vertrags- und Steuerrecht vom deutschen.
Der Anwalt erhält rund 1Prozent des Kaufpreises, dies ist aber verhandelbar.
Um eventuellen Schäden vorzubeugen, sollten Sie bei schwierigen Fragen einen sachkundigen Berater hinzuziehen.