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Choky hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem möbeliertem Zimmer und habe einen eigenen Vertrag mit der Vermieterin. Kaltmiete beträgt für das Zimmer und die Benutzung von Bad, Küche ( was eigl nur aus einer Spüle und 2 alten Herdplatten besteht und einem alten Kühlschrank) und der Toillete; 210€. Bei den Nebenkosten von 45 € ist eine Putzfrau die einmal in der Woche die Gemeinschaftsräume putzt und in den einzelnen Zimmern staubsaugt, insklusive. Ein Wohnzimmer haben wir nicht dafür hat unsere Vermieterin in unsere Wohnung einen eigenen Waschsaloon stattdessen den sie immer gewissenhaft absperrt. Dh wir müssen unsere Wäsche drausen waschen.
Die Wohnungsordnung weist an das Geschirr abzuspülen einzuräumen alles sauber zu halten die Möbel nicht zu bewegen und dass die Miete immer spätestens bis zum 3. auszuhändigen ist.
So ich räume eben nicht gleich das geschirr auf sondern lass es schon mal 1 oder 2 tage stehen, ich räume mein Zimmer nicht regelmäßig auf etc etc meine Miete hab ich anstatt dem 3. bzw wie sonnst imemr zwischen dem 1. und 6. je nachdem wann ich meine Vermieterin zu geischt bekomme bezahlt und zack hab ich meine 1. Mahnung bei der 2. werde ich rausgeworfen.
Unsere Wirthin ist ständig in unserer Wohnung und hinterlässt tolle Nachrichten und grade eben hatten wir mit ihr und ihrem Sohn eine WG Besprechung die mich eher an die Anweisungen von einem Schullandsheimdirektor erinneren als an eine reife Unterhaltung zwischen mehreren Erwachsenen. Was nun meine Lieben Mitleidenden?

Eure Choky

Stichwörter: wg + mietrecht

0 Kommentare zu „Was darf was nicht”

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