gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterwechsel und Heizkosten

Mieterwechsel und Heizkosten

Dem neuen Mieter einer Mietwohnung können keine Heizkostennachzahlungen abverlangt werden aus der Zeit vor seinem Mietverhältnis; denn der Abschluss eines Mietvertrages bewirkt keine Schuldenübernahme gemäß §§ 414, 415 BGB. (AG Berlin Tiergarten Az. 9a C 624/94)
Stichwörter: heizkosten + mieterwechsel

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