Mieterwechsel und Heizkosten
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Mieterwechsel und Heizkosten
Dem neuen Mieter einer Mietwohnung können keine Heizkostennachzahlungen abverlangt werden aus der Zeit vor seinem Mietverhältnis; denn der Abschluss eines Mietvertrages bewirkt keine Schuldenübernahme gemäß §§ 414, 415 BGB. (AG Berlin Tiergarten Az. 9a C 624/94)