gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterwechsel und Heizkosten
Mieterwechsel und HeizkostenDem neuen Mieter einer Mietwohnung können keine Heizkostennachzahlungen abverlangt werden aus der Zeit vor seinem Mietverhältnis; denn der Abschluss eines Mietvertrages bewirkt keine Schuldenübernahme gemäß §§ 414, 415 BGB. (AG Berlin Tiergarten Az. 9a C 624/94)
