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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Berechtigtes Interesse bei gemischter Nutzung VIII ZR 127/05

Der BGH hatte die Frage zu beantworten, ob der Vermieter, der eine Eigenbedarfskündigung einer Wohnung für überwiegend gewerbliche Nutzung ausspricht, das berechtigte Interesse im Sinne des Gesetzes hat. Das Gericht hat nochmals wie in früheren Entscheidungen betont, dass der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf das Eigentumsrecht des Grundgesetzes, Artikel 14, geschützt ist. Für den Wunsch, die Wohnung überwiegend als Architekturbüro zu nutzen, gilt nichts anderes. Dafür spricht, dass das Recht des Grundgesetzes auf Berufungsfreiheit ebenso zu werten ist wie das Recht auf Eigentum.
Stichwörter: zr + gemischter + interesse + nutzung + viii

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