gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen unerlaubter Mietermodernisierung

Kündigung wegen unerlaubter Mietermodernisierung

Hat der Mieter ohne Genehmigung Modernisierungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt (hier: Badumbau), kann der Vermieter nicht während des laufenden Mietverhältnisses den Rückbau verlangen und bei Weigerung des Mieters das Vertragsverhältnis kündigen. Erst zum Vertragsende hin ist die Forderung nach Rückbau gerechtfertigt. (VerfGH Berlin, Az.50/01, aus: GE 2003, S. 452)

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