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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ab wann gilt ein Schlüssel für eine Verteilung von Heizkosten als erklärt?

Das Mietverhältnis läuft seit Dezember 2000. Vor Vertragsunterzeichnung wurden Schlüssel für Warmwasser und Heizkosten 30/70 mündlich vereinbart.

Problem: Die Abrechnungen für 2003 und 2004 haben wir Ende 2004 erhalten (Kalenderjahre). Abrechnungen beinhalten jeweils eine Abrechnung des Contracters erstellt <b>im Dezember 2004</b> (Schlüssel für Heizkosten: <b>50/50</b>, Schlüssel für Warmwasser: 30/70)

Nun wurden alle Abrechnungszeiträume geändert (01.07.-30.06.) und es taucht in einer Abrechnung für 01.07.2001 bis 30.06.2002 der vereinbarte Schlüssel 30/70 auch für die Heizkosten auf. Dies dokumentiert die mündliche Vereinbarung ja nachhaltig. Die beiden Nachfolgezeiträume sollen aber auf der Basis 50/50 heizkostenseitig abgerechnet werden. Ist das überhaupt zulässig? Hätte nicht spätestens nach 3 Jahren, also im Jahre 2003, der geänderte Schlüssel mitgeteilt werden müssen?

Dank+Gruss

A. Hirsch
Stichwörter: heizkosten + umlageschlüssel

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