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Denise1306 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen... habe eine frage und zwar:
habe ich mit meinem lebensgefährten im mai diesen jahres einen 4 jahres mietvertrag für unsere wohnung unterschrieben. zu diesem zeitpunkt wurde von einer mägelfreien wohnung gesprochen. als wir ende mai dann die schlüssel bekamen wurde uns gesagt das wir 2 feuchte wände haben und schimmel in einem der 2 räume. dies konnten wir bei der wohnungsbesichtigung leider nicht sehen da möbel vor den wänden standen. den schimmel sieht man allerdings nicht nur von innen sondern auch von aussen an der fassade also kein verschulden der mieter. unser neuer vermieter versicherte uns das dies aber in diesem jahr noch beseitigt werden würde. dies ist bis jetzt nicht geschehen. jetzt kommt noch dazu das ich schwanger bin und ich in dem raum in dem sich der schimmel befindet auch schlafen muss. mein vermieter äussert sich nur das es gemacht wird und das er nicht verstehen kann das alle immer denken das schimmel gesundheitschädlich sei. jetzt meine frage: komme ich jetzt so aus dem mietvertrag raus ohne die 4 jahre einzuhalten oder muss ich weiter hier leben? schon mal herzlichen dank für die hoffentlich kommenden antworten. lieben gruß denise

3 Kommentare zu „schimmel in der wohnung”

User75865 19.10.2009 15:04

der schimmel ist innen und aussen an der fassade zu sehen???
wie genau darf ich mir das vorstellen? gibt es zb rissbildung an der fassade, an der dann schimmel nach aussen wuchert?
ist die wand mittlerweile trocken oder immernoch nass?

eine schnelle beseitigung müsste eigentlich auch im interesse des eigentümers sein wenn der schaden das hält was die beschreibung verspricht. kann eine undichtigkeit im dach, ein rohrbruch oder eben irgendetwas an der fassade sein.

was man aber auch erwähnen sollte ist.
es kannn sein dass das, was an der fassade zu sehen ist, nur der übliche staub und ruß ist der sich eben über die jahre dort angesetzt hat und die wand schimmelte weil der schrank zu dicht stand so dass sie nicht ausreichend belüftet wurde.

edy Experte! 19.10.2009 15:14

Hallo Denise1306 ,
habt ihr denn in eurem Mietvertrag eine
Kündigungsausschluss-Klausel unterschrieben ?

Oder heißt es nur einfach die Mietdauer
beträgt 4 Jahre oder so ?

lg
edy

Denise1306 19.10.2009 17:12

@ cgradl: also, das was man an der fassade sieht ist mit sehr großer warscheinlichkeit schimmel, da es von der fläche und der stelle genau mit dem von innen übereinstimmt. der vermieter hat wie schon gesagt bei übergabe des schlüssels gesagt das es dieses jahr noch gemacht wird, da es im winter wohl noch schlimmer wird. also muss es schon länger bekannt gewesen sein das dort etwas ist. angeblich will er die fassade überstreichen lassen, wie mir aber ein fachmann erklärt hat ist es damit noch lange nicht behoben.

@edy: in dem mietvertrag steht das keine ordentliche kündigung innerhalb der ersten 4 jahre möglich ist. meiner meinung nach ist es aber in dem fall eine außerordentliche kündigung, da wir nur ausziehen wollen weil der schimmel da ist und der vermieter sich bis jetzt nicht darum gekümmert hat. er hatte ja immerhin schon fast 5 monate zeit was zu machen und das ist nur die zeit die wir hier wohnen. durch aussage der vormieter wissen wir aber das es schon länger so ist.

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