gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorzeitiger Auszug
Zieht der Mieter ohne Rücksicht auf den Mietvertrag vorzeitig aus und kann der Vermieter die Wohnung nur zu einem niedrigeren Mietzins weitervermieten, schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zwischen der alten höheren und der neuen niedrigeren Miete. (LG Erfurt, Az. 2a S 143/99, aus: GE 17/00, S. 1184) <br /><br />
Ist der Mieter einfach ausgezogen und spurlos verschwunden, kann der Vermieter die Kündigung des Mietvertrages auch an die Anschrift des noch bestehenden Mietverhältnisses, also an die Adresse der verlassenen Wohnung, schicken bzw. per Boten zustellen lassen. (LG Mannheim, aus: DWW 1997, S. 190) <br />
