Susanne
11.01.2009 19:04
Gehört der Keller zur Wohnung lt. Mietvertrag, ist das Hausfriedensbruch.
Nach 2 Jahren Mietzeit habt Ihr die Wohnung nicht komplett zu renovieren, sollte das mietvertraglich vereinbart sein, ist die Klausel nichtig. Putzfrau auf Eure Kosten kann er auch nicht verlangen.
Mein Tip: Mietvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen auf die Forderungen des Vermieters einen Brief schreiben lassen. Will der Vermieter Euch die Kosten von der Kaution abziehen, braucht ihr spätestens den Rechtsanwalt sowieso. Der VM wird von seinen Forderungen nicht abweichen, manchmal hilft da nur ein Schreiben vom Anwalt!(ist auch billiger)
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