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Auszug

 djsven888 hat diese Frage am 11.01.2009 gestellt
liebe gemeinde!

wir ziehen jetzt zum 31. januar aus der wohung aus, in welcher wir knappe 2 jahre gewohnt haben.

der vermieter verlangt auf tot und teufel das wir die wohnung "fachmännisch tünchen" lassen. nochdazu lässt er auf unsere kosten eine putzfrau kommen die die wohnung sauber macht.

nochdazu geht er seit geraumer zeit ohne sich anzumelden in unseren keller, auch das darf er nicht oder?

darf er das? sicher nicht oder? über eine antwort waere ich eicht sehr dankbar.

herzlichst,
sven
Stichwörter: anmeldung + auszug + meister + ohne + streichen

1 Kommentar zu „Auszug ”

 Susanne Experte!
11.01.2009 19:04

Gehört der Keller zur Wohnung lt. Mietvertrag, ist das Hausfriedensbruch.
Nach 2 Jahren Mietzeit habt Ihr die Wohnung nicht komplett zu renovieren, sollte das mietvertraglich vereinbart sein, ist die Klausel nichtig. Putzfrau auf Eure Kosten kann er auch nicht verlangen.
Mein Tip: Mietvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen auf die Forderungen des Vermieters einen Brief schreiben lassen. Will der Vermieter Euch die Kosten von der Kaution abziehen, braucht ihr spätestens den Rechtsanwalt sowieso. Der VM wird von seinen Forderungen nicht abweichen, manchmal hilft da nur ein Schreiben vom Anwalt!(ist auch billiger)

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