gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigenbedarf

Ein Vermieter kann nicht ohne weiteres Mietverträge für zwei ihm gehörende Wohnungen wegen Eigenbedarfs kündigen. Hat der Besitzer eine weitere Wohnung mit dem Hinweis auf Eigenbedarf gekündigt, muß er das im Kündigungsschreiben angeben und erläutern. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam, entschied das Landgericht Hamburg.<br />
Die Information über ein weiteres noch laufendes sogenanntes Herausgabeverlangen ist für den Mieter von maßgeblicher Bedeutung. Denn die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung würde sich für ihn in diesem Fall als "unzulässige Vorratskündigung" darstellen. <br />
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Landgericht Hamburg, 311 S 142/97<br />
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Stichwörter: eigenbedarf

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