Zelda
08.06.2008 00:09
Hallo, Ihr Gefühl zählt da nicht. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Wenn mich nicht alles täuscht, beträgt sie 12 Monate. Ich bin keine Expertin, aber Eigenbedarf durchzusetzen ist schwierig. Vielleicht schreibt noch jemand was dazu, der mehr davon versteht als ich.
skikika
08.06.2008 10:40
12 monate???
Ich habe gelesen dass es normal 3 Monate sind und ab 5 Jahre Mietverhältniss 6 Monate.
Wie kommen Sie jetzt auf 12 Monate?
Uff.....Ich glaube ich muss doch zum Anwalt gehen.Ich möchte die Sache doch ordnundlich klären.
Zelda
08.06.2008 14:01
Wenn ein Mieter kündigt, dann beträgt die Frist drei Monate. Aber wenn der Vermieter eine Kündigung ausspricht (ohne dass der Mieter sich etwas hat zu Schulden kommen lassen), dann ist das doch eine völlig andere Sache. Wie soll man innerhalb von drei Monaten eine adäquate Wohnung/ein Haus finden und den Umzug regeln?? Allein schon aus diesem Grund ist diese Frist sehr berechtigt.
Feffek
03.03.2009 10:01
Moin skikika,
erstmal sei gesagt?falsches Forum?*smile*
aber dennoch, folgendes solltest du beachten:
1. Bürgerliches Gesetzbuch § 573 ff? Ordentliche Kündigung des Vermieters
2. http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/e/1eigenbedarf.html
Die beiden Infoquellen sollten Dir deine Fragen beantworten!
Das dein Mieter sich querstellen wird ist absolut verständlich und nachvollziehbar. Was würdest du an seiner Stelle machen?!?!?
Gruß
Feffek
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