Gebäudeversicherung
crissie hat diese Frage am 17.12.2008 gestellt
Wenn man einer auf den Mieter umzulegenden Gebäudeversicherung, der Vermieter jedoch ankündigt, dass dieses Versicherungsverhältnis erst erst durch ein offizielles Schreiben des Vermieters wirksam würde, darf er die Versicherung nach 7 Jahren in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen und dieses als ofizielle Ankündigung deklarieren?