gefragt von administrator am 30.11.1999

Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden

Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden
Verstopft ein Mieter die Spüle mit Essensresten, so muss er auch die Kosten für die Säuberung tragen.
Ein Mieter hatte von seinem Vermieter verlangt, seine verstopfte Spüle durch einen Installateur säubern zu lassen, was auch geschah. Als der Vermieter aber erfuhr, dass die Verstopfung aus verhärtetem Fett und Essensresten bestanden hat, forderte er die Reinigungskosten von 80 Euro vom Mieter zurück. Im Prozess stellte sich heraus, dass der Mieter die Warmwasserzufuhr zur Spüle unterbrochen hatte. Er hatte das Geschirr um Energie zu sparen immer nur mit kaltem Wasser abgewaschen und Essensreste einfach in den Abfluss gespült. Das Gericht wertete dieses Spülverhalten als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und entschied, dass der Mieter die 80 Euro zurückzahlen müsse.
AG Ibbenbühren, 3 C 45/2000

Kloverstopfung muss der Mieter selber beheben
Wenn ein Mieter die Toilette verstopft, muss er auch die Reparaturkosten tragen.
Ein Mieter hatte die Toilette mit Toilettenpapier verstopft, weil er die Toilettenspülung nicht sachgemäß benutzte. Die immense Toilettenpapiermenge hat nach Ansicht der Richter zu der Verstopfung geführt, so dass unberücksichtigt blieb, ob noch andere Dinge in die Toilette geworfen wurden.
AG Saarburg, 2002-08-07, 5 C 295/02
Stichwörter: spüle + verstopfte + behoben + mieter

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