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Mindestmietzeit

 Nina hat diese Frage am 26.06.2008 gestellt
Hallo!
Ich wohne seit dem 01.03.2008 in meiner Wohnung. Es hat sich erst spontan herausgestellt, dass ich ab September in Paris studieren werde und möchte nun meine Wohnung zum 31.08. kündigen. Meine Vermieterin hat mir nun einen Brief geschickt, dass ich entweder fristgerecht zum 28.02.2009 kündigen kann -da Mietmindestzeit von 12 Monaten- oder der Vertrag zum 31.08.2008 annuliert werden kann. Dies würde jedoch Kosten von 290€ verursachen. Ist das rechtens?

1 Kommentar zu „Mindestmietzeit”

 Mietermini Profi
01.07.2008 10:26

Hallo Nina,

wenn das Kündigungsrecht vertraglich wirksam ausgeschlossen ist, oder eine Mindestmietzeit vereinbart ist, kann der Mieter -sofern die Vereinbarung rechtswirksam geschlossen wurde- keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen. Es obliegt dem Vermieter, den Vertrag vorzeitig aufzuheben. Seine Kosten von 290,00 ? sind rechtlich nicht durchsetzbar.


Ich schlage vor, dass Sie sich mit dem Vermieter einigen und ihm anbieteten, einen Ersatzmieter (Nachmieter) zu stellen, der den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf fortsetzt.

Gruß PL

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