Mietermini
01.07.2008 10:26
Hallo Nina,
wenn das Kündigungsrecht vertraglich wirksam ausgeschlossen ist, oder eine Mindestmietzeit vereinbart ist, kann der Mieter -sofern die Vereinbarung rechtswirksam geschlossen wurde- keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen. Es obliegt dem Vermieter, den Vertrag vorzeitig aufzuheben. Seine Kosten von 290,00 ? sind rechtlich nicht durchsetzbar.
Ich schlage vor, dass Sie sich mit dem Vermieter einigen und ihm anbieteten, einen Ersatzmieter (Nachmieter) zu stellen, der den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf fortsetzt.
Gruß PL
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.