gefragt von administrator am 30.11.1999
Wasserkostenabrechnung nach Personen
Hallo!Meine Mutter hat gerade einen riesen Streit mit unserer Vermieterin vom Zaun gebrochen.
Wir wohnen in einem Mietshaus mit 3 Parteien. Insgesammt wohnen in diesem Haus 7 Personen.
Die Wasserkostenabrechnung wird nach dem " pro Kopf " Prinzip abgewickelt. Bis hierher ist auch noch nichts zu meckern.
Wir selbst gehen mit Wasser sehr sparsam um, zudem bin ich beruflich sehr viel im Ausland unterwegs, also maximal zu 50% des Jahres zuhause.
Unsere Nachbarin ( eigentlich alleinlebend ) hat seit geraumer Zeit einen neuen Freund, der alle zwei Monate zu besuch kommt, und dann etwa drei Wochen bleibt.
In dieser Zeit wird also doppelt so oft geduscht, sein Auto gewaschen, und die Waschmaschine rotiert fast den ganzen Tag.
Nachdem dies nicht der erste Streit mit den Nachbarn in dieser Angelegenheit ist ( frühere Nachbarin wusch wöchentlich die Trikots einer ganzen Fußballmannschaft ), haben wir uns an unsere Vermieterin gewandt.
Diese blockte nur ab, und meinte: Sie könne und wolle in dieser Sache nichts unternehmen...
Nach heftigen Wortgefechten mit ihr, kürzte meine Mutter unsere Wasserkostenabrechnung nach vorhergehender Anmeldung um ca 10%.
Postwendend kam ein Einschreiben von der Vermieterin, mit der Zahlungsaufforderung des Differenzbetrages.
Dabei berief sie sich auf den Mietvertrag, in dem die Art der Kostenverteilung ja festgelegt wäre.
Einer schon länger anstehenden Forderung nach separaten Wasseruhren in den einzelnen Wohnungen entgegnete sie nur, dass wir ja auf eigene Kosten welche nachrüsten könnten.
Meines wissens ist gibt es dann aber auch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf verbrauchsbezogene Abrechnungen.
Meine Frage dazu ist: Gibt es Möglichkeiten, Mittel und evtl. Urteile, die dazu führen könnten, eine Verträgliche Rahmensituation herzustellen?
Danke im Vorraus
Antworten
antwort von capo am
Welchen Rahmen meinst Du? etwa den Mietvertrag, in dem alles steht?Ihr habt ja der Umlegung zugestimmt. Ich sehe nur die Möglichkeit, eine unerlaubte Untermiete anzugeben. Da wird die Vermieterin bestimmt aktiv werden, da sie so mehr miete verlangen kann... Dann wäre die pro Kopf abrechnung wieder geregelt...
Ansonsten ist das völlig legitim. Ihr habt der Umlegung zugestimmt und damit ist der Vermieter abgesichert. Sorry, nix zu machen. Vielleicht sollte der Vermieter dazu übergehen, den Verbrauch pro qm abzurechnen.
Das würde ein paar probleme abstellen... (ist nur eine Empfehlung!! Vielleicht mal vorschlagen)
Gruß,
Capo
antwort von Paule33 am
[quote="capo":7f120]Ansonsten ist das völlig legitim. Ihr habt der Umlegung zugestimmt und damit ist der Vermieter abgesichert. Sorry, nix zu machen. Vielleicht sollte der Vermieter dazu übergehen, den Verbrauch pro qm abzurechnen.
Das würde ein paar probleme abstellen... (ist nur eine Empfehlung!! Vielleicht mal vorschlagen)
[/quote:7f120]
Hallo,
bei uns wird nach Quadratmetern abgerechnet, was aber in meinen Augen richtig besch. ist. Grund: Diejenigen, die zu zweit oder alleine in einer Wohnung leben, zahlen immer mit, fuer die die z.B. zu fuenft eine genau gleich grosse Etagenwohnung haben. Ausserdem ist bei uns ein riesen Muell Problem. Der Vermieter will nicht mehr Tonnen ordern (wobei ihm das ja egal sein kann-wird ja eh umgelegt!) weil die Anzahl der Tonnen gemaess der Quadratmeter ausreichend waeren. Fakt ist nun mal ein 5 Koepfiger Haushalt produziert mehr Muell als ein 2 Koepfiger, oder?
Desshalb waere ich dafuer bei uns eine pro Kopf abrechnung einzufuehren.
Aber ich denke, dass man es bei diesem Thema nie allen recht machen kann!!
Ciao Paule33
antwort von capo am
@paule 33Da hast Du recht. Ständig wird über diese Umlegung geschimpft.
Tatsache ist eben: Im Mietvertrag steht's und den hat man unterschrieben.
Meistens schaut man beim nächsten Vertrag dann genauer hin, oder?
Wegen dem Müllproblem: Ich würde die liebe Vermieterin/den Vermieter freundlichst auf ihre Pflichten hinweisen. Ein ordnungsgemäßer gebrauch scheint in absehbarer Zeit nicht möglich zu sein. Gestank!! ( der Sommer kommt) Das widerrum würde eine Mietminderung möglich machen.
Erstaunliche Verwaltung: 1. Wie du richtig meinst, wird das umgelegt und
2. Sind in vielen Städten bestimmte Mülltonnen kostenlos (Gelb,..)
Ein Anruf genügt also und das Müllprob ist aus der Welt.
Bei der pro kopf Umlegung wird auch oft angeführt, dass es nur einen Verdiener gibt und damit wäre der Müll für alle gleich, da das oft auch Gehalt abhängig ist. (Konsumverhalten) Demnach kann eine größere Wohnung mit zwei gutverdienern mehr müll produzieren als ein Normalverdiener, der sich die größere Whg nicht leisten kann.
Es hat alles seine Vor- und Nachteile und wenn man lang genug sucht, gibt es auch argumente...
Ich denke, das Problem ist eigentlich:
Der Mieter war nie Vermieter und der Vermieter hat meist vergessen, wie es ist als Mieter und die Gerichte haben diese Entwicklung provoziert.
Manchmal sollten beiden Seiten über die jeweils andere mehr nachdenken.
Gruß,
Capo
antwort von administrator am
Es ist schon schlimm wenn kontrolliert was und wie oft gewaschen wird. Oder wer und wie oft jemand zu Besuch kommt.
antwort von capo am
Das sind aber mehr die lieben Nachbarn. Leider ist der Vermieter auch oft genug der Nachbar und dann ist auch die Kontrolle angesagt. Tja, wenn das eigene Leben zu langweilig ist, nimmt an anderem Leben teil
Capo
antwort von administrator am
[quote="Anonymous":97f06]Es ist schon schlimm wenn kontrolliert was und wie oft gewaschen wird. Oder wer und wie oft jemand zu Besuch kommt.[/quote:97f06]Meine Bekannte hatte das selbe Problem. Eine Polin, die in ihrem Haus lebte hatte monatelang für ihre Bekanten diegesamte Wäsche gewaschen. Erst nachdem man ihr nachweise konnte, das sie geld dafür namh, war es vorbei. Und die Kosten sind erheblich weniger geworden.
Bespitzelung ist eine Sache, aber auf seine eigenen Kosten zu achten ist keine Bespitzelung.
antwort von administrator am
antwort von Vermieter am
Einer Mieterhöhung würde ich auch nicht zustimmen.
Aber ist es gegenüber dem Vermieter oder den anderen Mietern nicht ungerecht , wenn diese den Mehrverbrauch von
Und weil du meinst es sind nur centbeträge
90,05€
