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Doni hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich brauche mal euren Rat.

In der Küchenwand hinter und neben der Spüle, hatte ich ein Feuchtigkeitsfleck entdeckt der sich langsam verbreitete und hatte es auch den Vermieter gemeldet.
Die hatten dann einen Handwerker bestellt um dies zu begutachten.
Am Freitag kamen dann die Handwerker und mussten dann einen Rohrschaden feststellen.
Sie haben dann aus dem Badezimmer einen Teil der Wand wo sich das Rohr befindet rausgerissen und das alte Rohr durch ein neues gewechselt bzw. montiert.
Nun muss es laut eines Handwerkers die rausgerissene Wand, wo es sich befeuchtet hat, 3 Wochen stehen lassen zum trocknen um eine Schimmelbildung zu vermeiden.
Nun stehe ich da mit einer nackten Wand mit Blick auf die Wasserrohre und auch mit einem Gestank der zwar nicht unerträglich ist, mich aber trotzdem stört.
Nach 3 Wochen soll dann wieder ein anderer Handwerker kommen um sich das anzuschauen, dann soll wieder zu gemauert werden, verputzt, gefliest und tapeziert werden.

Meine Frage, besteht mir als Mieter die Möglichkeit auf Mietminderung, habe ich dazu ein Recht darauf?
Wie hoch wäre es anzurechnen für die Mietminderung und wie soll ich vorangehen?
Gibt es Musterschreiben für Mietminderung?

Für eure Auskünfte bedanke ich mich.

LG, Doni

2 Kommentare zu „Rohrschaden”

Bladder Experte! 13.09.2010 05:57

Das Recht auf Mietminderung besteht. Grundlage ist der § 536 BGB.

Jedoch gibt es keine festen Minderungssätze. Ausschlaggebend ist, wie groß die Beeinträchtigung des Wohnwertes in Prozent ist. Der Mieter ist für die Höhe beweispflichtig. Gemindert kann vom Tage der Mangelmeldung (Kenntnisnahme des Vermieters) bis zur endgültigen Behebung des Mangels.
Tageweise Berechnung und Abzug direkt von den Mietzahlungen sind möglich.

Jeder Fall ist anders. Man kann sich vorerst nur an Beispielurteilen orientieren.

Im Internet nach "Mietminderung" suchen!

Der Besuch bei einem Mieterverein ist zu empfehlen.

Berthelstal Experte! 13.09.2010 08:00

Bedenken Sie aber vor einer Minderung:
Sie haben zwar Recht, aber auch möglicherweise Frust Ihres Vermieters zu erwarten.
Da sollte man vorher gut abwägen.

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