gefragt von administrator am 30.11.1999

nebenkostenabrechnung 2006

ich bin im juli 2006 aus meiner letzten wohnung ausgezogen, jetzt habe ich letzten monat nochmal eine nebenkostenabrechnung von januar bis juli 2006 bekommen. ist das zulässig? kann meine ehemalige vermieterin das jetzt noch einfordern?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

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