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nixnutzwutz hat diese Frage gestellt
Erst einmal Hallo an alle - ich bin neu hier und habe - Ihr werdet es Euch schon gedacht haben - ein Problem.
In unserem Keller wurde Feuchtigkeit und Schimmel festgestellt. Heute war der Vermieter mit Gutachter da und schiebt mir dafür die Schuld in die Schuhe - angeblich sind es meine gelagerten Kartons und Umzugskisten, die die Feuchte angezogen hätten.
Die Sachen lagern dort im Keller seit 10 Jahren. Ich kann weder an den Kartons noch an den Umzugskisten Schimmel erkennen, noch sind diese feucht oder klamm. Auch habe ich in meinem Keller keine Beanstandungen; bei der Nachbarin ist wohl alles vergammelt. Mein Vermieter will jetzt den Keller räumen und verbietet mir dort (und auch in der Garage) meine Sachen, vorallem aber die Kartons/Umzugskisten zu lagern.
Jetzt meine Frage: Darf er das?
Als Zusatzinformation noch folgendes: Das Kellerfenster war immer leicht geöffnet. Unter vielen meiner Kisten habe ich Regalstollen gelegt, die ca. 5 cm hoch sind (1 "Stollen" = quasi 3 Bretter mit 2 Querstreben mit einer Dicke von 5 cm verbunden) und dafür sorgen, daß die Sachen nicht direkt auf dem Boden stehen und Luft darunter kommt.
Die Garage darf ich auch nicht für die Umzugskisten nutzen. Wo soll ich sie denn bitte schön sonst abstellen (Wohnung ist voll)? Und ich habe keine Lust, mir beim nächsten Umzug wieder alles teuer kaufen zu müssen...
Es wäre schön, wenn hier jemand eine Antwort wüßte.
Vielen Dank!

2 Kommentare zu „Feuchtigkeit u. Schimmel im Keller - Vermieter verbietet Lagerung von Kartons”

Balkonexperte Experte! 23.09.2010 09:57

Das Lagern von leeren Umzugskartons in den Kellerräumen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Räumlichkeit. Also kann es nicht verboten/untersagt werden.

Wenn brennbares Material in der Garage nicht gelagert werden sollte, gäbe es dafür eine Erklärung.

Und die Behauptung, dass Kartons Feuchtigkeit anziehen und im Nachbarkeller zur Schimmelbildung führen, ist hanebüchener Unsinn.

Bladder Experte! 23.09.2010 14:27

Das sieht mir sehr stark nach "Entzug einer Mietsache" aus.

Sagen Sie dem Vermieter, dass Sie ihm dann die Miete um 10% mindern.
Das geht allerdings nur, wenn der Keller im Mietvertrag bezeichnet wurde.

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