gefragt von administrator am 30.11.1999

mieter verstorben, vermieter verweigern betreten der wohnung

Hallo!
Vor paar tagen verstarb unsere tante. die vermieterin verlangte noch am todestag die schlüssel von uns und drohte mit
türschloss wechsel. die miete wurde aber noch für diesen monat bezahlt. die vermieterin ist ständig in der wohnung am schnüffeln und entwendet auch gegenstände. kommende woche nach der beerdingung müssen wir die wohnung räumen. die vermieterin lässt uns nicht in die wohnung sondern nur wenn sie dabei ist. wir haben aber die vollmacht von der verstorbenen bekommen. zählt das in diesem fall nicht? kurz vor dem tod hatte meine tante noch öl getankt für etwa 1500€. bleibt das jetzt dem vermieter geschenkt? die vermieterin lässt sich nichts sagen und geht wohl über leichen wenns ums geld geht.
würde mich über schnelle antwort freuen. MfG :)
Stichwörter: betreten + wohnung + mieter + vermieter + verstorben

Antworten

antwort von Susanne am
Grundsätzlich handelt die Vermieterin richtig, falls der/die Erben noch nicht feststehen.
Allerdings kann sie dem Erbe, der auch den Mietvertrag damit erbt, den Zugang nicht verweigern. Er/Sie muss aber beweisen, dass er ERbe ist und damit zugangsberechtigt.
Mal zum Rechtsanwalt gehen!

antwort von Lyiane am
Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube aber die Mieterin hatte keine Zeit mehr das schriftlich festzuhalten, da alles unerwartet schnell ging. Dachte eben das die Vollmacht ausreicht, diese ist ja auch von ihr unterschrieben worden..aber wenn es noch probleme deswegen gibt müssen wir wohl zum anwalt.

antwort von Susanne am
Meiner Meinung nach ist die Vollmacht nicht mehr gültig. Der Unterschreibende ist verstorben, Rechte an der Wohnung und Hab und Gut hat nunmal jetzt nur der Erbe- und von dem hast Du ja keine Vollmacht.

antwort von Lyiane am
Das Problem ist ja das es keine Erben gibt. Die Frau hat keine Kinder und die Geschwister sind schon alle verstorben..
Wir haben uns immer um die Frau gekümmert und vieles für die getan. Ich finds halt nur nicht gut, das die Vermieterin aus dem Tod der Frau profit schlägt, indem sich nimmt was ihr gefällt um daraus Geld zu machen. Wir mussten aber die Wohnung aber räumen und alle alten Sachen mitnehmen. Die neueren Sachen hat die vermieterin behalten weil die behauptet das die ihr seien..und wir können nicht beweisen was ihr war und was nicht..
Jetzt haben wir aber den ganzen Unrat der sich angesammelt hat und müssen für die Entsorgung aufkommen. Was ich jetzt nicht verstehe ist, dass wir das alles wegräumen müssen und für die Kosten aufkommen müssen.


MfG Lyiane

antwort von Susanne am
Das mußt Du ja auch nicht, die Erben müssen aufkommen. Es gibt übrigens immer Erben. Die nächsten Erben wären die Kinder von Geschwistern, wenn sie keine Kinder hat.
Das Nachlassgericht muss in einem solchen Fall einen Nachlasspfleger bestellen. Finden sich wirklich keine Erben, erbt der Staat. Der kümmert sich auch um die Beerdigung- oder wolltest Du das auch übernehmen?
Du bist also weder dafür zuständig, die Wohnung zu räumen noch sonstwas!

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