gefragt von cloelia99 am 19.05.2008
Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr
Hallo,ich bin nun seit 5 Monaten in einer Wohnung auf'm Land und möchte aus beruflichen Gründen und aus finanziellen Gründen in die STadt ziehen. In meinem Mietvertrag steht aber: "Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr". Wie ist die Rechtslage? Ist dieser Zusatz überhaupt rechtens? Kann ich die Wohnung ganz normal kündigen? Danke für die Hilfe!
