gefragt von cloelia99 am 19.05.2008

Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr

Hallo,
ich bin nun seit 5 Monaten in einer Wohnung auf'm Land und möchte aus beruflichen Gründen und aus finanziellen Gründen in die STadt ziehen. In meinem Mietvertrag steht aber: "Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr". Wie ist die Rechtslage? Ist dieser Zusatz überhaupt rechtens? Kann ich die Wohnung ganz normal kündigen? Danke für die Hilfe!

Stichwörter: kndigung + mietdauer + miete

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