gefragt von administrator am 30.11.1999
Anforderungen an die Kündigung
Am 1. September habe ich meinem Vermieter persönlich eine schriftliche Kündigung für meine Wohnung zum 30. November überreicht. Gestern habe ich dann ein Schreiben von ihm erhalten, dass er die Kündigung leider nicht akzeptieren kann, da ich erstens das Datum der Kündigung und zweites das Datum des Vertragsabschlusses nicht in der Kündigung erwähnt habe.Im Internet habe ich bisher aber nur gefunden, dass die Kündigung schriftlich sein muss, aber keine bestimmten Bestandteile haben muss. Kann mein Vermieter mir die Kündigung verweigern? Ich habe Angst, dass ich deshalb noch einen Monat mehr Miete zahlen muss.
Antworten
antwort von Susanne am
Die Kündigung selbst benötigt kein Ausstellungsdatum, da dieses Schreiben lediglich empfangsbedürftig ist, d.h entscheident für die Gültigkeit ist der Erhalt beim Empfänger - i.d.R. wäre das der Poststempel. Bei einer persönlichen Übergabe ist das aber egal, da macht man ja keinen Uhrenvergleich oder so. Hattest Du Zeugen? Persönliche Übergabe mit Zeugen ist immer besser, der VM kann ja nun behaupten, Du wärst gar nicht am 1.9. da gewesen sondern am 5.9.....Ausserdem könnte man eine Kündigung ja auch schon Monate vorher schreiben, die Kündigungsfrist nach BGB ist ja eine Mindestfrist (Limit)und keine Höchstfrist. Was hat also der VM davon, wenn im Kündigungsschreiben das Datum vom 18.04-1999 stehen würde? *g*
Ansonsten muss halt das Datum der Kündigungsfrist "ich kündige zum" drin sein.
