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Kaution Sicherheitseinbehalt

 tonimeier hat diese Frage am 02.05.2011 gestellt
Hallo,
ich bin am 31.08.2009 ausgezogen der Hausverwalter hat einen Sicherheitseinbehalt für die Betriebskostenabrechnung 2009 einbehalten von 150,00€. Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten, soll ich die Hausverwaltung anschreiben bzw. darf die Hausverwaltung noch eine Restforderung stellen?

Danke für die Info
Toni

3 Kommentare zu „Kaution Sicherheitseinbehalt”

 Bladder Experte!
02.05.2011 14:55

Nachforderungen aus 2009 sind ausgeschlossen, da die 12-Monatsfrist überschritten ist.

Mögliche Guthaben aus diesem Zeitraum aber nicht. Der Vermieter ist zur Abrechnung immer noch verpflichtet.

Die einbehaltenen 150.-€ wären sofort auszahlbar.

 Berthelstal Experte!
02.05.2011 15:46

Schriftlich zur Zahlung auffordern oder notfalls gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen.

 tonimeier
03.05.2011 18:45

Hallo Bladder und Berthelstal,
danke für die Info, habe an die Hausverwaltung geschrieben, mal sehen was passiert.

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