gefragt von administrator am 30.11.1999
welche kündigungsfrist gilt
hallo zusammen,wir wohnen jetzt 4 jahre in einer wohnung und möchten irgendwann, so schnell wie möglich, ausziehen.
wir haben den mietvertrag zum 01.09.2003 mit dem zusatz "mietvertrag läuft auf 36 monate und verlängert sich jeweils um ein jahr" unterschrieben.
haben wir glück und haben eine kündigungsfrist von 3 monaten oeder müssen wir bis nächstes jahr warten um kündigen zu können?
vielen dank für eure hilfe
liebe grüße und einen schönen sonntag abend
micnic1505
Antworten
antwort von Der_Mario am
Das ist ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption, und der verstößt gegen § 575 Abs. 1 BGB . Deshalb gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und für Euch gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.
antwort von micnic1505 am
Hallo,vielen dank für die info. das beruhigt mich ungemein. wir haben in den nächsten tagen auch schon direkt ein paar besichtigungstermine. wird bestimmt ganz spannend.
danke nochmal und liebe grüße
micnic1505
