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binebender hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt:

Die Mieter A zogen im März im gleichen Haus vom OG ins EG, da der Vermieter B Eigennutzung angemeldet hat.
A wußte, dass Umbaumaßnahmen im Haus von B vollzogen werden, d.h. Dachgeschoßausbau, Umbau des OG, neue Fenster!
Deshalb wurde A im März eine Mietminderung gewährt.
Leider wurde A NIE über die täglich anstehenden Maßnahmen in Kenntnis gesetzt, wie z.B. ein Gerüst auf dem Balkon, plötzliche Arbeiten mit dem Presslufthammer, ohrenbetäubendes Hämmern etc.
Daraufhin bat A nochmals um Mietminderung, was ihm diesmal nur unter Protest gewährt wurde und mit der Einschränkung, dass es das letzte Mal war und A die weiterfolgenden Arbeiten hinnehmen müßte.

Mieter A ließ sich darauf ein und erträgt teilweise Arbeiten bis in die Nacht, wöchentlich mindestens einmal bis nach 22h, das Treppenhaus ist immer dreckig, letzte Woche stand Vermieter B auf der Terrasse von A, um seine Rosen zu schneiden und weitere skurile Handlungen!

Darf A nochmals Mietminderung fordern, obwohl er, von den Umbaumaßnahmen wissend, den Mietvertrag unterschrieben hat??
Ich bitte um Hilfe!!!
Vielen dank im Vorraus!!!
Stichwörter: durch + haus + im + mietminderung + baulaerm

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Baulärm im Haus”

Susanne Experte! 14.11.2008 10:33

Um Mietminderung bittet man nicht, die werden je nach Mangel angesetzt. Da eine falsche Mietminderung aber auch zum Verlust der Wohnung führen kann, sowas nie ohne Fachanwalt durchführen. Auch sollte man bedenken, dass ein VM, der mit einem Mieter in einem 2-Familienhaus wohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht hat!

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