smile30625
08.10.2009 14:58
Hallo,
das Verbot der Vermieterin bezüglich des Streichens entbehrt jeder Grundlage und ist schlicht albern. Dies sollten Sie ihr auch mitteilen.
Zum Teppich ist anzumerken, dass Sie die Wohnung mit Teppich im Schlafzimmer angemietet haben ("gemietet wie gesehen"
Dass der darunter befindliche PVC-Boden beschädigt ist, würde nur einen Mangel darstellen, wenn die Nutzung der Wohnung (mit Teppich über dem PVC!)beeinträchtigt wäre.
Viele Grüße
smile
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