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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Angenommen jemand hat ein Einfamilienhaus mit folgendem Vertragstext (Formular vom Grund- und HAusbesitzerverein, und vom Vermieter ausgefüllt) angemietet:
Vermietet werden im Anwesen... a) zu Wohnzwecken: folgende (per Hand) das gesamte Wohnhaus mit Gartenteilnutzung und 1/2 Anteil des Schuppens, sowie 1 Garage (per Hand Ende) zur Mitbenutzug nach Maßgabe der Hausordnung oder anderer Benutzungsordnungen.
abgesehen von der nicht kompletten Streichung eines Frmulartextes, ging der Mieter trotzdem davon aus, die vor dem Haus befindliche etwa dreieckige Hoffläche gehöre zum Mietobjekt. Wenn man vor dem Haus steht, befindet sich der Eingang rechts, die Garage links am Grundstück. Die zwei Stellplätze dazwischen wurden bisher auch vom Mieter und dessen Besuch genutzt. Über das Parken von Besuchern des Vermieters, der nur wenige Meter entfernt wohnt, und selbst zwei angemietete Stellplätze hat, beschwerde sich der Meiter erst, als der 18jährige Sohn des Vermieters ständig vor der Garage parkte. Lange Zeit passierte nichts. Nach mehrmaligen Beschwerden beruft sich der Vermieter nun darauf, der Hof wäre nicht mitvermietet, und parkt genüßlich mit zwei Fahrzeugen dort, und lässt seine Stellplätze frei.

Was würdet ihr tun, und worauf beruft ihr euch? Anzumerken ist auch, daß dies erst passierte, als der Mieter anmerkte, daß er sich die Garagenmiete nun seit einem halben Jahr sparen könne....weitere plötzliche Probleme folgen, da vieles bisher auf mündlichen Absprachen beruhte. Unter anderem die Gartenteilnutzung. Den "Rasen" mähte der Mieter allerdings bisher alleine - nein, der Vermieter hat jetzt auch darauf hingewiesen, daß er ja die "unzugänglichen Stellen" bisher auch für den Mieter gemäht hat...näheres später...

Noch was: Der Garten , auf dem sich die Gartenteilnutzung bezieht, liegt hinter dem Haus....der Schuppen auch...
Es heißt doch, bei einem Einfamilienhaus ist der Garten immer mitvermietet, es sei denn, es ist etwas anderes vermerkt. Kann man das auch auf eine Hoffläche beziehen? Warum, bzw. warum nicht? Beim Garten hat es der VM ja anders benannt, beim Hofgrundstück nicht...

Freu mich schon auf eure Antworten, und hoffe, jemand quält sich mit dem Thema...
Stichwörter: gemietet + hoffläche + einfamilienhaus

2 Kommentare zu „Einfamilienhaus gemietet - Hoffläche auch?”

Himmelhilf aktiver Benutzer

*hochschubs* Schlaue Meinungen mit Begründung?

Susanne Experte!

Es muß schon im Mietvertrag geregelt sein, was zur Mietsache gehört. Abgesehen dass es üblich ist, dass der Garten um ein EFH zur Mietsache gehört gilt das m.W. nicht für einen Hof.
Bei einer Garage hat man auch nur die Garage gemietet und das berechtigt nicht, auf der Zufahrt zur Garage zu parken.
Bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> bekommt man allerdings dazu eine rechtssichere Antwort!

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