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Flaketom hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Ausgangslage:
Mir wurde von meiner Kaution für "fleckige Teppichböden" etwas abgezogen.

Für meine Wohnung habe ich eine entsprechende Nachmieterin gesucht, welche die Wohnung unrenoviert übernimmt. Dies wurde auch im neuen Mietvertrag so festgehalten.
Im Übergabeprotokoll wurde nun vermerkt, dass die Teppichböden in 2 Räumen "fleckig" seien. Dies wurde von mir auch dummerweise so unterschrieben.

Vor meinem Einzug in die Wohnung wurde ein neuer Teppich in der Wohnung verlegt (als Nachweis diente hierzu eine Rechnung einer Fachfirma).

Nun hat die Vermieterin folgenden Abzug von meiner Kaution vorgenommen:

Abwohnzeit des Teppichs: 6 Jahre
Meine Nutzungsdauer: 4 Jahre

Der Betrag für den damals neu eingebrachten Teppich wurde nun durch 6 Jahre geteilt und mal 2 Jahre (Restabwohnzeit) gerechnet. Dieser errechnete Betrag wurde nun von meiner Kaution abgezogen.

Nun meine Frage:
- Ist diese Handlungsweise überhaupt rechtens und vor allem, ist die aufgestellte Rechnung überhaupt richtig/rechtens?

Ich habe bisher noch nie etwas von so einer "Abwohnzeit-Teppichabrechunng" gehört.

Komischerweise wurde beim Abzug noch vermerkt, dass es sich um "verschmutzter Teppichboden" handelt. Also kein Wort darüber, dass der Teppich unbrauchbar ist und daher frühzeitig ausgetauscht werden muss.
Meiner Meinung nach, könnte man die Flecken auch mit einer Teppichreinigung versuchen zu entfernen bzw. wurde diese Alternative von Seiten des Vermieters nie in Betracht gezogen.

Für Hinweise, Einschätzungen oder Ratschläge wäre ich echt sehr dankbar.

Grüße

4 Kommentare zu „Kautionseinbehalt bei Teppichflecken??”

edy Experte! 15.05.2010 11:30

Hallo Flaketom,
Man geht tatsächlich beim Teppichboden
von einer durchschnittlichen Abnutzungs-
dauer von 10 Jahren aus, bei geringerer
Qualität auch weniger.

lg
edy

Balkonexperte Experte! 15.05.2010 16:02

Warum haben Sie nicht bei Übergabe der Wohnung sofort angeboten, den TEBO zu reinigen? Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und das Jammern über die Rechnung groß.

Von Seiten des Vermieters muss die Alternative der Teppichreinigung nicht kommen, das hätten Sie sofort in Angriff nehmen müssen.

Flaketom 15.05.2010 23:12

Hallo danke für eure Antworten.
Es wurde nie über eine TeppichbodenReinigung gesprochen worden. Für mich war klar, dass das bei der Nachmieterin bleibt, da diese die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Desweiteren war der Boden nicht verschmutzt. Ich wurde bei dem ÜbernahmeProtokoll nicht darauf aufmerksam gemacht, dass "Mängel" notiert werden, was man bei kurzer Durchsicht auch nicht sofort gesehen hat.

Danke schonmal für euer Tips.

Grüße

Balkonexperte Experte! 16.05.2010 09:21

Hmh, hier stimmt aber was in Ihren Ausführungen nicht. Am Anfang schreiben Sie "dass die Teppichböden in 2 Räumen "fleckig" seien", dann jetzt, dass Sie nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, dass Mängel notiert wurden.

Auch wenn man nicht täglich mit diesen Dingen konfrontiert wird, sollte man wissen, dass fleckiger Teppichboden "schmutzig" bedeutet.

Selbst wenn man eine Wohnung nur "besenrein" verlässt, weil der Nachmieter die fälligen Schönheitsreparaturen übernimmt, gehört dazu, dass der TEBO fleckenfrei (shampooniert) übergeben wird.

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