gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag vom Mieter nicht unterschrieben

Hallo!
Ich habe einen Mietvertrag als Mieter unterschrieben, mein Vermieter hat allerding nicht unterschrieben. Er hat gesagt, dass uns dadurch zusätzliche Konsten enstünden (durchs Finanzamt). Gibt es diese Kosten überhaupt?
Was kann uns dadurch im schlimmsten Fall passieren ? Kann uns der Vermieter einfach vor die Tür setzen? Wie können wir das verhindern?
Ich habe zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, dass er uns eine Wohnung vermietet, allerdings ohne Einzugsdatum.

Vielen Dank!
Stichwörter: mieter + mietvertrag + unterschrieben

Antworten

antwort von Susanne am
Hat Dein Vermieter denn ein Exemplar, was Du unterschrieben hast?

antwort von Der_Mario am
Die Unterschriften von Mieter und Vermieter müssen nicht auf demselben Exemplar enthalten sein. Es genügt, wenn jede Partei auf dem Exemplar des anderen unterzeichnet. Allerdings muss es sich selbstverständlich um identische Vertragsexemplare handeln. (BGH, Az. XII ZR 179/98, Urteil vom 18. Oktober 2000).

Abgesehen davon ist natürlich auch ein mündlicher Mietvertrag gültig, Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben. In dem Fall würden dann die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Nebenkosten, Instandhaltung usw gelten.

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