Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Mann und ich ziehen nun aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. Jetzt haben wir aber ein Problem mit unserem Vermieter

Unser Vermieter möchte nämlich, dass wir die Wohnung unbedingt von einem von ihm bestimmten Maler streichen lassen. Das ganze ist uns aber einfach zu teuer (500 EUR für ca. 45 qm). Die Wohnung haben wir nicht sehr häufig genutzt, da wir eine größere, eigene Wohnung haben und nach nur 2jähriger Mietdauer ist sie also in einem guten Zustand.

Auf der Suche im Internet habe ich einiges gelesen, dass es gar nicht nötig sei, die Wohnung zu renovieren?

Hier der Vertrag:
Standardvertrag:
§12 1) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. [...]
2) Die Schönheitsreparaturen sind erforderlich in Koch,- Essküchen und Kochnischen, in Bädern und in Räumen mit Duschanalgen spätestens alle 3 Jahre und spätestens alle 5 Jahre in den übrigen Räumen. Abweichend hiervon ist die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern,Versorgungsleitungen, an Einbaumöbeln und Fußböden spätestens nach jeweils 6 Jahren erforderlich.
4) (Hier steht, dass bei Auszug vor diesen Zeiten, die Malerkosten anteilig gezahlt werden müssen)

Beiblatt:
[...]
zu §12(2)
Die Mieträume werden zu Beginn des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand übergeben. Die Decken u. Wände sind mit Rauhfaser tapeziert u. weiß gestrichen. Im Wohn- und Schlafbereich wird Laminat verlegt, dieses ist pfleglich zu behandeln. Es wird ausdrücklich auf §12 Abs. 2 verwiesen und auf die dort aufgeführten Fristen.
Der Mieter verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung in den Ursprünglichen Zustand zu versetzen, d.h. gebohrte Löcher zu schließen, Decken und Wände fachgerecht mit weißer Farbe (die von Herrn König abzunehmen ist) neu zu streichen und ansonsten die Wohnung gereinigt und im einwandfreien Zustand zurückzugeben.

Kann uns der Vermieter zwingen, dass wir das von einem Maler (das will er unbedingt) machen lassen und nur eine Farbe verwenden, die der von ihm bestimmte Maler abnimmt ?

Wenn, dann würden wir das gerne selbst mit einer Farbe aus dem Baumarkt tun, aber das will er auf keinen Fall...

Ich wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar...

Viele Grüße

Kasimee
Stichwörter: auszug + renovieren

2 Kommentare zu „Renovieren bei Auszug?”

tenant61 Experte!

klauseln, die eine starre fristenregelung vorsehen, sind unwirksam. wenn eine regelung unwirksam ist, greifen stattdessen die gesetzlichen bestimmungen und die besagen, dass die renovierung sache des vermieters ist. der mieter ist also m.e. aufgrund der unwirksamen klausel nicht mehr zur renovierung verpflichtet, auch nicht anteilig.
für den fall, dass eine wirksame renovierungsklausel enthalten ist, kann der vermieter selbstverständlich nicht den malermeister bestimmen.

Christoph_A. Experte!

Es ist immer wieder schön, was so manche VM als Klauseln verzapfen.

Vorweg: Als Mieter seid ihr in dem speziellen Fall überhaupt nicht verpflichtet zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Zur Begründung:

Im Vertrag heißt es u.a.

"Die Schönheitsreparaturen sind erforderlich in Koch,- Essküchen und Kochnischen, in Bädern und in Räumen mit Duschanalgen spätestens [/b:b974a]alle 3 Jahre und spätestens [/b:b974a]alle 5 Jahre in den übrigen Räumen. Abweichend hiervon ist die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern,Versorgungsleitungen, an Einbaumöbeln und Fußböden spätestens[/b:b974a] nach jeweils 6 Jahren erforderlich. "

Es gibt kein schöneres Beispiel für eine starre Fristenregelung, die gemäß BGH dazu regelmäßig führt, daß der Mieter garnicht mehr renovieren muß, da keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand genommen wird.

Herzlichen Glückwunsch. Ihr braucht nicht renovieren. Das Urteil dazu findet ihr übrigens hier auf dieser Seite unter der Urteilssammlung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.