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Joosie hat diese Frage gestellt
...und die Wände bzw. die Böden begradigen, wenn die Fliesen aus den 60er bzw. 70er Jahren stammen und weder von mir, noch vom Vormieter, noch von dessen Vormieter angebracht wurden? Das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, wurde 1933 errichtet und im Laufe des Mietverhältnisses jetzt gekündigten Mietverhältnisses (Dauer ca. 6 Jahre) mehrmals verkauft. der Mieter hat die Wohnung angemietet, ohne darüber informiert worden zu sein, dass er bei Auszug die Boden- und Wandfliesen in Küche und Bad zu entfernen hat. Wer weiss Rat ???
Stichwörter: von + boden + wandfliesen + mieterseitiger + rueckbau

0 Kommentare zu „Muss ich Wand- und Bodenfiesen bei Auszug abschlagen....”

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