gefragt von administrator am 30.11.1999

Kosten für Kopien der Belege Nebenkostenabrechnung

Hallo,
bevor ich mich hier dusselig suche: Wieviel darf der Hausverwalter nehmen für die Kopien der Belege? Ist das noch 26 Cent je Kopie? Und darf er auch noch die Mehrwertsteuer auf die Kosten und das Porto draufschlagen?
Gruß von MarieP

Antworten

antwort von Der_Mario am
Soweit ich weiß, darf er Dir die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstehen. Von einer 26-ct-Regelung weiß ich nichts.
MwSt darf er nur dann draufschlagen, wenn er als Unternehmer handelt, jedoch nicht auf Portokosten.

antwort von MarieP am
Hallo Mario,
danke für die Antwort.
Die Kosten von 26 ct je Kopie wurde mir vor längerer Zeit vom Mieterverein Gießen gennant. Ich bin allerdings kein Mitglied mehr. Dieser Preis beinhaltet schon die Mwst. So wurde mir gesagt. Also kann die Hausverwaltung eigentlich keine mehr drauf schlagen. Tut sie aber, auch auf die Portokosten. Wenn ich es nicht komplett zahle, dann schickt sie mir keine Belege. Eigentlich eine Frechheit, aber da weiß ich mich schon zu wehren.
Gruß von Marie

antwort von Der_Mario am
[quote="MarieP":03530]Die Kosten von 26 ct je Kopie wurde mir vor längerer Zeit vom Mieterverein Gießen gennant.[/quote:03530]
Aha. Das war mir nicht bekannt. Deshalb kann ich Dir leider nichts dazu sagen, inwieweit die Höhe der Kopierkosten berechtigt ist oder nicht.

[quote="MarieP":03530]Also kann die Hausverwaltung eigentlich keine mehr drauf schlagen. Tut sie aber, auch auf die Portokosten. Wenn ich es nicht komplett zahle, dann schickt sie mir keine Belege. Eigentlich eine Frechheit, aber da weiß ich mich schon zu wehren.[/quote:03530]
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, umsatzsteuerpflichtig ist, also auch die Hausverwaltung. Insofern darf/muss die HV auf Ihren eigenen Rechnungen grundsätzlich schon MwSt. (bzw. korrekterweise Umsatzsteuer) verlangen und gesondert ausweisen.
Für Post-Porto gilt allerdings USt.-Befreiung (§ 4 Nr. 11b UStG), deshalb wäre es rechtswidrig, wenn die HV dort auch USt. aufschlagen würde.

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