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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich wurde von meinen Vermietern zum mitte Juni wegen Eigenbedarf gekündigt. Wenn ich jetzt schon vorher eine neue Wohnung bekomme (z.B. ab 1 mai) muss ich dann für die verbleibende Zeite weiter Miete in meiner alten Wohnung zahlen ?
Danke schon mal für eure Mühe
Gruss Tiffy

4 Kommentare zu „Mitefortzahlung bei Kündigung wegen Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Du kannst sicher vorher kündigen unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist.

Rano Experte!

Huhu Susanne ...
.... justiere mal Deinen Kalender nach

APRIL - MAI - JUNI <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Wenn Dein VM dieses Datum genannt hat, wird er sich selbst auf diesen Termin ausrichten. Das bedeutet, er könnte mehr oder weniger starke Unannehmlichkeiten haben, wenn er die Wohnung nicht zu DIESEM Termin bekommt.
Hast Du eine Wohnung, die Du vorher beziehen könntest, wird sich der VM wohl nicht davor sperren, Dich vorher aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Andernfalls winkst Du beiläufig damit, dass Du vielleicht im Juli noch in der Wohnung bist, wenn er Dir verbaut, das aktuelle Wohnungsangebot annehmen zu können. ...

Gruss
Ralph

FischkoppStuttgart Experte!

Hi,

Eigenbedarf ist nicht nett aber unabwendbar.

Sprich einfach mal mit deinem VM.
Aus erfahrung solltest du folgende Punkte mal bei einem Kaffee mit ihm besprechen.

1. Wie soll die Wohnung bei Auszug verlassen werden?
Manche VM Renovieren, Sanieren die Wohnung bei Eigenbedarf gerne nach eigenen Wünschen.

2. Ist ein Auflösungsvertrag zu einem Früheren Zeitpunkt möglich?
Vllt kommst du ihm damit entgegen! Falls er Renovieren will, dann kann er schon Früher rein.

3. Wohnungsübergabe.

Rede mit ihm und dann lass dir die wichtigsten Punkte schriftlich Bestätigen.

Nur dem Redenden kann geholfen werden.

tiffy

Hallo!

Danke schonmal für eure Antworten. Das war aber leider nur grob angeschnitten mein Problem.
Die Sache geht noch weiter. Ich wohne derzeit noch mit meinem Bruder in der Wohnung. (Wir stehen zu gleichen Teilen im Mietvertrag) Mein Bruder will Einspruch gegen die Kündigung einlegen und hat auch bereits einen Termin bei seinem Anwalt...
Ich möchte mich da raushalten und am liebsten so schnell wie möglich aus der Sache raus sein. Nur jetzt sagte er mir wohl, dass ich so lange er noch in der Wohung bleibt, (was sich durch den Einspruch ja verlängern kann) ich weiter an den Vertrag gebunden bin und Miete zahlen muss.
Sogar über Mitte Juni hinaus!
Kann das richtig sein? <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Des weiteren wohnen unsere Eltern genau über uns und haben den selben Vermieter wie wir. Ich habe halt Sorge, das unser Vermieter bei einer Klage von unserer Seite meinen Eltern das Leben schwer machen wird...

Nochmal danke für die Mühe
Gruß
Tiffy

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