hat diese Frage am 05.12.2000 gestellt
Susanne
Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, es reicht schon, wenn er Miete zahlt und Du das Zimmer zur Verfügung stellst. Ohne Grund ist der Mietvertrag vermieterseitig nicht bzw. schlecht kündbar. Sicherstes Kündigungsmittel bei Ausstand von 2 Monatsmieten: fristlose und ersatzweise fristgerechte Kündigung, da die fristlose durch Zahlung aller Schulden nichtig wird.
Ansonsten gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
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