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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin am 1.9.2005 eingezogen und ziehe zum 28.2.2007 aus.
In diesem Zeitraum habe keine NKA bekommen.

Da ich jetzt ausziehe möchte ich gern eine NKA haben, damit auch nich ewig auf meine Kaution warten muss.

1. Für welchen Zeitraum kann ich die Abrechnung verlangen
2. und für welchen Zeitraum muss ich meinem Vermieter wielange Zeit geben? 3. Und Für welchen Zeitraum kann er Nachzahlungen verlagen bzw. wie lange
hab ich das Recht meine eventellen "nicht-verbrauch" (also zu viel bezahlt)
zurückzuverlangen.

Danke
Stichwörter: nka + auszug + jahren + keine

2 Kommentare zu „Auszug nach 1/1/2 Jahren und keine NKA”

Berni911 Experte!

Hallo,

frau soll es kaum glauben, aber es gibt hier sogar Suchfunktionen. Steht da oben links zwischen FAQ und Mitgliederliste.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!


Da ich jetzt ausziehe möchte ich gern eine NKA haben, damit auch nich ewig auf meine Kaution warten muss.[/quote:ddecd]

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Wie kommt man nur darauf?


1. Für welchen Zeitraum kann ich die Abrechnung verlangen
[/quote:ddecd]
Für die jeweiligen Wirtschaftsjahre der Mietzeit, und das wären, wenn man voraussetzt, dass ein Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht:
01.01.2005-31.12.2005 4/12el der Gesamtkosten der Wohnung
01.01.2006-31.12.2006 die Ausschlussfrist für den Vermieter endet hier aber erst am 31.12.2007
01.01.2007-31.12.2007 2/12 der Gesamtkosten der Wohnung, Ausschlussfrist endet am 31.12.2008

2. und für welchen Zeitraum muss ich meinem Vermieter wielange Zeit geben?
[/quote:ddecd]
Die Abrechnung 2005 würde ich derzeit anmahnen, ergibt sich eine Nachzahlung, so ist diese nicht mehr zu leisten falls der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat, Guthaben kann noch eingefordert werden.


Voraussetzung dafür ist, dass im Mietvertrag eine Vorauszahlung vereinbart wurden, bei einer Pauschale für die Nk gibt es keine Abrechnung!

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