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Darf der Vermieter das?

 tillbr hat diese Frage am 04.12.2010 gestellt
Ich war sechs Jahre lang Mieter eines Einfamilienhauses. Mein Vermieter (Hauseigentümer) bestand darauf, dass während dieser Zeit auch sein Namensschild, an meiner Tür angebracht bleiben sollte. Das habe ich auch schriftlich, da ich anfangs das Schild abgemacht hatte und erst nach Aufforderung wieder dran gemacht habe.
Die Miete musste ich an die (nichtverheirate) Lebenspartnerin meines Vermieters überweisen. Das wurde auch im Mietvertrag so festgehalten.
Da auch immer wieder Post von ihm (auch die Lohnsteuerkarte!) an mich ging, die ich dann an seinen eigentlichen Wohnsitz (ganz andere Gemeinde) nachgesendet habe, frage ich mich, ob mein Vermieter sich nun der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, beziehungsweise wenn ja, ob ich der Beihilfe bezichtigt werden kann. Ich weiß halt auch nicht, ob die Lebenspartnerin die Mieteinkünfte versteuert hat.


An welche Stelle oder Behörde kann ich mich da vertrauensvoll wenden?

5 Kommentare zu „Darf der Vermieter das?”

 Balkonexperte Experte!
04.12.2010 16:06

Was hat Denunziantentum mit Mietrecht zu tun?

Nichts!

 Berthelstal Experte!
04.12.2010 16:24

Nein, Sie haben Sie waren kein Helfershelfer.
Ihre Miete haben Sie richtigerweise an die vom Vermieter genannte Kontoverbindung überwiesen. Alles andere ist sein Problem.

 Berthelstal Experte!
04.12.2010 16:24

Berichtigung:
Nein, Sie waren kein Helfershelfer.
Ihre Miete haben Sie richtigerweise an die vom Vermieter genannte Kontoverbindung überwiesen. Alles andere ist sein Problem.

 tillbr
04.12.2010 16:25

Normalerweise würde ich einen solchen Schritt auch wirklich nicht in Betracht ziehen. Nur ist es so, dass der Vermieter ein wahrer Prozesshansel ist (in der Vergangenheit drei von vier Nachbarn wegen wirklichen Nichtigkeiten verklagt hat) und nun versucht, von mir Schadensersatz wegen angeblichen Beschädigungen an der Mietsache während meiner Mietzeit geltend zu machen.

 Bladder Experte!
04.12.2010 18:13

Was diese angeblichen Beschädigungen der Wohnung betrifft, könnte eine vorhandene private Haftpflichtversicherung gute Dienste leisten. Sie würde auch als passiver Rechtsschutz wirken.

Alles was normale Abnutzung durch die Nutzung ist, gehört dem Vermieter.
Der Mieter hat nur für Beschädigungen aufzukommen, die er selbst verursacht hat.

Und noch etwas ist wichtig: Bei solche Beschädigungen ist grundsätzlich nur der Zeitwert zu erstatten.

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