Balkonexperte
04.12.2010 16:06
Was hat Denunziantentum mit Mietrecht zu tun?
Nichts!
Berthelstal
04.12.2010 16:24
Nein, Sie haben Sie waren kein Helfershelfer.
Ihre Miete haben Sie richtigerweise an die vom Vermieter genannte Kontoverbindung überwiesen. Alles andere ist sein Problem.
Berthelstal
04.12.2010 16:24
Berichtigung:
Nein, Sie waren kein Helfershelfer.
Ihre Miete haben Sie richtigerweise an die vom Vermieter genannte Kontoverbindung überwiesen. Alles andere ist sein Problem.
tillbr
04.12.2010 16:25
Normalerweise würde ich einen solchen Schritt auch wirklich nicht in Betracht ziehen. Nur ist es so, dass der Vermieter ein wahrer Prozesshansel ist (in der Vergangenheit drei von vier Nachbarn wegen wirklichen Nichtigkeiten verklagt hat) und nun versucht, von mir Schadensersatz wegen angeblichen Beschädigungen an der Mietsache während meiner Mietzeit geltend zu machen.
Bladder
04.12.2010 18:13
Was diese angeblichen Beschädigungen der Wohnung betrifft, könnte eine vorhandene private Haftpflichtversicherung gute Dienste leisten. Sie würde auch als passiver Rechtsschutz wirken.
Alles was normale Abnutzung durch die Nutzung ist, gehört dem Vermieter.
Der Mieter hat nur für Beschädigungen aufzukommen, die er selbst verursacht hat.
Und noch etwas ist wichtig: Bei solche Beschädigungen ist grundsätzlich nur der Zeitwert zu erstatten.
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