gefragt von administrator am 30.11.1999

Depressionen und Mietrecht

Hallo zusammen,

wir sind eine Studenten-WG mit 4 Personen und haben ein Problem mit einer Mitbewohnerin. Folgender Sachverhalt:

Die WG besteht aus 3 Studenten und einer Auszubildenden. Diese war nach ihrem Einzug zunächst nie da, zahlte aber ihre Miete. Es stellte sich dann heraus, dass sie unter Depressionen leidet und deshalb unter Behandlung ist. Nach einer intensiven Behandlung kam sie dann doch noch in die WG, wo es ihr aber wohl zu laut war. Im Dezember haben wir dann zufällig mitbekommen, dass sie ausziehen will. Sie hat Anfang Januar gekündigt, im Mietvertrag ist als Kündigungsfrist festgehalten, dass man jeweils zum 3.Werktag eines Monats für den letzten Tag des übernächsten Monats kündigen kann. Würde in diesem Falle bedeuten, der 31.März 2007.

Sie ist allerdings schon zum 31.Dezember 2006 ausgezogen und hat die Januar-Miete nicht bezahlt. Sie verweist auf ein ärztliches Attest, wonach es ihr gesundheitlich nicht möglich wäre in der WG zu wohnen.

Wäre dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, sodass wir die Miete für das Zimmer selbst bezahlen müssten?

Danke schonmal für die Antworten

Gruß
Jörg
Stichwörter: depressionen + mietrecht

Antworten

antwort von Susanne am
Möglicherweise-allerdings kann das im tatsächlichen Streitfall nur ein Gericht entscheiden.

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