gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietrecht hinsichtlich eines Waschbeckens
allo,ich hab mal eine sehr wichtige Frage:
Und zwar geht es um die Reparatur eines Waschbeckens.
Bei einem Mieter geht das Waschbeckens, welches schon etwas älter ist, kaputt. Die Gründe, ob Eigenverschulden oder Verschleiß, sind nicht nachweißbar.
Der Mieter ist nun verstorben.
Wer kommt jetzt für die Reparatur des Waschbeckens auf? Die Erben des Mieters oder Vermieter?
Notiz:
Bei Mietbeginn war in der Wohnung ein vollfunktionierendes Waschebeckens installiert.
Gruß
Antworten
antwort von Susanne am
Die Frage ist, wie alt das Waschbecken bei Mietbeginn bzw. bei jetzt Defekt schon war. Grundsätzlich hat der VM auch bei Schadenersatz nur Anspruch auf den Zeitwert, d.h. der VM muss auch den Anschaffungswert darstellen. Bei einem Waschbecken tendiert der Zeitwert nach 10 bzw. 15 Jahren sicher gegen Null.
Abgesehen davon ist aber offensichtlich, dass es während der Mietzeit des Verstorbenen kaputt gegangen ist, demnach sind sein Erben auch für die Schäden der Wohnung haftbar, da sie in den Mietvertrag eingetreten sind.
