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vorzeitiger Auszug

 jaydee hat diese Frage am 24.10.2008 gestellt
Hallo, ich habe eine Frage, und zwar, wie der folgende Satz in einer Mietvertragskündigung zu verstehen ist. "Hiermit kündige ich mein o.g. Mietverhältnis zum Ablauf des 30.11.2008". Wenn dieser Termin noch vor den 3 Monaten Kündigungsfrist liegt, ist der Mietvertrag dann ordnungsgemäß gekündigt und es muss ab dem 30.11 keine Miete mehr gezahlt werden, oder eben nicht? Danke im Vorraus!

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