gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen Eigenbedarf!

Hallo, und zwar haben wir zum ersten august unsere Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Unser Vermieter hält die 3 Monats Kündigungsfrist ein, da wir erst im November letzten Jahres hier eingezogen sind.
Ic wohn zusammen mit meinen Eltern und meinem Bruder in einem 4 Zimmer Haus.
Der Vermieter hat in der Kündigung nur rein geschrieben wegen Eigenbedarf, keine weiter Erläuterungen. Er hat uns diese aber zuvor in einem persönlichem Gespräch mit geteilt. Und zwar benötigt er das Haus für seine jüngste Tochter, die nun ihr Studium abgeschlossen hat und nun mit ihrem Freund zusammen ziehen möchte. Die beiden sind erst seit einem Jahr zusammen und mit den beiden soll der jetztige Mitbewohners des Freundes in das Haus einziehen.
Ich habe gehört dass der Vermieter uns eine geignete Wohnung evtl stellen muss, wenn wir keine passende finden. Unser Problem ist es dass wir nicht einfach eine Wohnung bzw haus nehmen können. Da meine Mutter keine Treppen mehr laufen kann, da sie Rückenprobleme haben, dadurch schließt es sich aus eine Wohnung zu nehmen, die zb nun im 2 Stock liegt oder. Dann müssen wir auch in der Nähe der Arbeitstätten bleiben, da wir nicht jeden Tag über 50 km zur Arbeit fahren können.
Gibt es irgendwelche Richtlinien die der Vermieter noch einzuhalten hat?
Lieben gruß
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung + wegen

Antworten

antwort von Susanne am
Eine Eigenbedarfskündigung ohne Grund ist nicht rechtswirksam, die kannst Du beruhigt wegschmeissen.
Sollte dann doch eine rechtswirksame ins Haus flattern:
Nein, der VM muss keine andere Wohnung anbieten, die müsst Ihr Euch selbst besorgen.
Aus 2 Gründen solltet Ihr aber einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen:
1. ob aus dem gesundheitlichen Aspekt Deiner Mutter nicht die Sozialklausel wirksam wird
2. ob man den VM nicht auf Schadenersatz (zumindest Umzugskosten etc.)verklagen kann, weil die Kündigung nach so kurzer Mietdauer kommt. Dass seine Tochter das Studium jetzt abschließt war ja wohl schon vorher abzusehen, da hätte er nicht erst grossartig vermieten dürfen.

Wenn das Gericht auch der Meinung ist, dass Ihr die Geschädigten seid, muss die Gegenseite auch die Anwaltskosten übernehmen.

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