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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei mir wurden am Wochenende 2 Fensterscheiben von Unbekannt eingeworfen.
Nun sagt unser Wohnungsmakler, die Versicherung zahlt nicht und ich solle das gefälligst selbst bezahlen.
Ich denke das ist nicht richtig, da es sich um Vandalismus handelt, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.

Kann mir in dieser Beziehung jemand helfen?
Stichwörter: mietrecht + vandalismus

1 Kommentar zu „Mietrecht und Vandalismus”

fin Experte!

Der Schaden bleibt leider beim Vermieter hängen, wenn kein Verursacher gefunden werden kann. Der Mieter sollte natürlich alles tun um bei der Aufklärung mitzuwirken, z.B. in der Nachbarschaft fragen ob wer was gesehen hat etc. Wenn der Vermieter Glück hat, findet sich jemand oder die Gebäudehaftpflicht kommt dafür auf. Bei Vandalismus aber oftmals schwierig.

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