Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

habe eine dringende frage:

mein vater ist vor 7 wochen gestorben, (ich hatte keinen kontakt).
nach seinem tot hat meine tante mit den "vermietern" meines vaters abgemacht, dass diese einen gegenstand behalten (wert: 500 €) und dafür die wohnung ausräumen. so das ich keine verpflichtungen mehr habe. jetzt nach 7 wochen rief mich die tochter des "vermieters" an: wann ich denn die wohnung ausräume und renoviere? es seien diverse schäden in der wohnung (es war eigentlich nur ein zimmer), die die nicht übernehmen wollen... mein vater hat 16 jahre dort gewohnt. muss ich für die renovierung aufkommen?
wie ich auf nachfragen erfahren habe, gibt es keinen[/u:1a5e3] mietvertrag!
zudem haben die ja auch den gegenstand von im wert über 500€. habe ich jetzt verpflichtungen? wie soll ich weiter vorgehen!
danke für hilfreiche tipps!
Stichwörter: mietvertrag + renovierung + totkein

7 Kommentare zu „renovierung nach tot/kein mietvertrag!!!!”

Susanne Experte!

Die Frage ist:
Wer ist Erbe? Ohne Testament bist Du wohl Erbe und (mögliche) Geschwister. Demnach kann es auch keine Absprache zwischen den VM und einer Tante kommen, denn:
Lehnst Du das Erbe ab, hast Du auch keine Verpflichtungen.
Hast Du das Erbe angenommen, dann trittst Du auch u.a. als Mieter in den Mietvertrag ein, kannst die Wohnung übernehmen oder ggf. räumen. Wenn Dein Vater dort gewohnt hat, ist zumindest ein mündl. Mietvertrag, der sich nach BGB richtet, zustande gekommen.

schattenblume

ich und meine schwester (die ist noch in der ausbildung) sind erbe, wir haben das erbe nicht abgetreten (geerbt haben wir nix!das geld was da war ging für die beerdigung weg...) da ja alles klar war...jetzt sind leider 7 wochen vergangen und wir können nicht mehr ausschlagen (es gibt ja diese 6 wochen frist).
habe mal gegoogelt und a hab ich in versch. anderen foren mit ähnlichen fällen gelesen, dass wenn kein mietvertrag da war sich áuch keine verpflichtungen ergeben...ist das falsch? wer will denn jetzt noch nachvollziehen was die besprochen haben?
erstmal danke für die antwort!

Susanne Experte!

Es gibt zwar keinen schriftlichen Mietvertrag, aber Dein Vater hat dort gewohnt und regelmässig Miete bezahlt.
Um es ganz genau zu erklären: In der Regel werden Mietverträge schriftlich abgeschlossen, der mündliche MV ist die Ausnahme. Der ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass der VM die Wohnung zur Verfügung stellt und der Mieter dort wohnt und Miete bezahlt. Wird weiter nichts schriftlich geregelt ergibt sich der Rest aus den Gesetzen des bürgerlichen Gesetzbuchs.
Damit gilt für Dich: fristgerecht mit 3 monatiger Frist kündigen, bis Fristende muss die Miete noch bezahlt werden. Die Wohnung ausräumen, fegen oder saugen und die Schlüssel dem VM übergeben1
Wichtig in Deinem Fall: durch den mündl. Vertrag seid Ihr nicht zu Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen etc.) verantwortlich, das muss der VM machen.
Wenn Du noch Fragen hast, frag ruhig!

schattenblume

...und schäden? die schlüssel haben wir gar nicht...

schattenblume

ach fast hätte ichs vergessen...gekündigt haben wir zwar nicht- haben aber die schlüssel schon abgegeben und der vermieter hat bereits begonnen gehabt die wohnung auszuräumen und schäden zu beseitigen...hat das irgendwelche konsequenzen...?

Susanne Experte!

Ja-das wird er Euch in Rechnung stellen!

schattenblume

der kann doch nicht einfach was machen und in rechnung stellen ohne erlaubnis!

danke für deine antworten!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.