gefragt von doktor291 am 30.11.2000

Streupflicht auf unbebauten Grundstück innerhalb und außerhalb der Ortschaft

Nach dem neuerlichen Wintereinbruch plagt mich als Grundstücksbesitzer die Frage nach der Streupflicht.

Das ich vor meinem Wohnhaus den Bürgersteig bei Glatteis streuen muss ist mir bewusst.

Ich habe jedoch noch ein unbebautes Grundstück, welches als Ackerfläche genutzt wird. Ein Teil des Grundstücks befindet sich innerhalb der Gemeinde, der Großteil aber außerhalb der Gemeindegrenzen (sprich nach dem Ortsausgangsschild).
An dieser Ackerfläche wurde nunmehr im letzten Jahr ein Gehweg parallel zur Bundesstraße gebaut.
Mein Frage ist, habe ich auf diesem Gehweg auch eine Streupflicht?
Wenn ja nur innerhalb der Gemeindegrenzen, also bis zum Ortsausgangsschild, oder auch außerhalb der Gemeindegrenzen?

Danke für die Hilfe

P. S. Die Frage bezieht sich auf bayrisches Landesrecht oder Bundesrecht!!!

Antworten

antwort von Ghostraider am
Das ist wohl eine Frage die entweder ein Rechtsanwalt oder auch die Gemeindeverwaltung beantworten kann und hier ins Mietrecht nicht so rein passt.

Normalerweise muss alles was zum Grundstück gehört vom Eigentümer sauber, also Schnee und Eisfrei gehalten werden.
Aber ob ich da eine 8 Stunden Schicht einlegen muss, eine Übernachtung mit rechnen muss, sowie einen Ein und Ausreise Antrag stellen muss (für die Gemeindegrenzüberschreitung) bis ich alles abgestreut habe, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
ghost


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