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Nebenkostennachzahlung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo

Ich habe folgendes Problem mit der Nebenkostenabrechnung zwar sind Kosten wie Kabelfernsehen in höhe von insg. 51,42 EUR und Tiefgarage in höhe von 19,04 aufgelistet.
Dürfen solche Kosten auch als Nebenkosten berechnet werden dazumal der Anbieter für Kabelfernsehen eine Gebühr erhält und die Tiefgarage auch in der Miete drin ist.
Ist sowas zulässig?
Auf Antworten darauf freue ich mich sehr

Danke
Stichwörter: nebenkostennachzahlung

1 Kommentar zu „Nebenkostennachzahlung”

 Susanne Experte!

Wenn der VM den Vertrag mit dem Betreiber hat und im Mietvertrag bezeichnet ist, dass der VM die Kosten über die NK abrechnet, darf er sie in Rechnung stellen.
Genauso hat die Miete der TG nichts mit den NK zu tun, es sei denn, im MV ist geregelt, dass es sich für die TG um eine Inklusivmiete handelt, das dürfte aber bei 19.- nicht der Fall sein. In der TG fallen genauso NK an (Strom für Beleuchtung und Tor, Grundsteuer etc).

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