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Susanne
Wenn der VM den Vertrag mit dem Betreiber hat und im Mietvertrag bezeichnet ist, dass der VM die Kosten über die NK abrechnet, darf er sie in Rechnung stellen.
Genauso hat die Miete der TG nichts mit den NK zu tun, es sei denn, im MV ist geregelt, dass es sich für die TG um eine Inklusivmiete handelt, das dürfte aber bei 19.- nicht der Fall sein. In der TG fallen genauso NK an (Strom für Beleuchtung und Tor, Grundsteuer etc).
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