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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Habe eine Abrechnung von meinem Vermieter bekommen, wo er jetzt einen ziemlich hohen Betrag zurückfordert.

Weiß nicht weiter und auch nicht so recht, an wen ich mich wenden kann.

Seine Abrechnung sieht wie folgt aus.

Stadtwerke - Strom/Gas
Stadt - Grundsteuer, Müll, Str.-Reinigung
Hausverwaltung - da hat er den Betrag angesetzt, welchen jeder Eigentümer also pauschale zahlt und nicht die tatsächlichen Kosten.
Jahresinspektion - Kesselreinigung.
Nachzahlung an die Stadtwerke, die gesamt für das Haus angefallen sind.

In der Abrechnung vom Vermieter stehen folgende Punkte:

Reperaturen - Fa XX
Vorbau Überdachung - vor der Eingangstür wurde ein Vorbau gebaut
Wasserzähler - Fa XX
Dohlen Nester u Abdeckung für die Schornsteine
Rasenmäherreperatur
Zeitunsannounce - war für eine Putzfrau
Stadtwerke
Kabelanschluß
Hausverwaltung
Garten- und Flurreinigung
Versicherung
Kontogebühr
Abgasprüfung
Regenwasserabgabe


Bin ich wirklich für Kosten haftbar, wo ein extra Vorbau gebaut wurde oder Dohlennester entfernt wurde bzw. Gitter in die Schornsteige gesetzt wurden?
Genau ist das mit der rasenmäherreperatur, Zeitungsannounce, Kontogebühren, Hausverwaltung (der erstellt die Abrechnung und setzt sich bei Schäden mit der Versicherung in Kontakt).

Der will einfach alle Kosten die er hatte auf mich abwälzen.

Zählt bei sowas nicht die Kosten die tatsächlich angefallen sind und dann auch nur, was die Wohnung und nicht das was das Haus betrifft? Die Einlage wovon die Kosten bezahlt werden, muß ich doch nicht zahlen.

Bitte helft mir und wo kann ich Hilfe bekommen, ohne gleich zum Anwalt rennen zu müssen.

Der Mietvertrag läuft auf meine Frau bzw. bald Exfrau und mich. Sie hat noch bis 27.01.2005 mit in der Wohnung gewohnt. Die Miete wurde immer von mir überwiesen.

Muß sie auch anteilig für den Monat Januar 2005 zahlen? Oder sogar für das ganze Jahr? Weil der Mietvertrag wurde nie von ihr gekündigt bzw. habe ich keinen bekommen, der nur auf mich läuft.

Danke
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + hilfe

2 Kommentare zu „Hilfe - Nebenkostenabrechnung”

Susanne Experte!

ok-dann fang ich mal hinten an:

den Mietvertrag können nur alle Parteien kündigen, die im Mietvertrag stehen. Steht ihr also gemeinsam drin, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, es sei denn: die Wohnung wird vom Familiengericht bei der Scheidung einer Partei zugesprochen, dann gilt das Urteil oder der VM ist bereit, eine Partei aus dem MV zu streichen.

Offensichtlich handelt es sich hier um eine WEG und Du hast die Wohnung eines Eigentümers. Was steht im MV zu den Nebenkosten? Es gibt 3 Möglichkeiten: entweder, alle umlegbaren NK sind aufgezählt oder durch einen FormularMV aufgezählt und angekreuzt, oder der MV bezieht sich auf § 27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung.

Nicht abrechnen kann er jedenfalls: Reparaturen (muss der VM übernehmen) und jegliche Art Verwaltungskosten (Kontogebühren, Verwaltung, Annonce) Vorbau muss auch der VM übernehmen
Wasserzähler ??? Was wurde gemacht? Einbau, Wartung, Miete können umgelegt werden.
Stadtwerke? Was wurde abgerechnet? Allgemeinstrom geht auf den Mieter
Kabelanschluss? Wenn vereinbart, auf den Mieter
Hausverwaltung: Nein
Gartenarbeiten: ja, wenn vereinbart
Versicherung: ja, wenn vereinbart
Kontogebühr : Nein
Abgasprüfung: durch den Schornsteinfeger? Ja, wenn vereinbart
Regenwasserabgabe? Nie davon gehört? Sind doch sicher Abwassergebühren? Ja, wenn vereinbart.

Mike_G

der mietvertrag bezieht sich auf Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung

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