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kadya hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben renoviert und wollten neue Fußleisten anbringen. Jetzt stellte sich heraus, daß unsere Verwaltung vorher einen Antrag dazu haben möchte.
Für Laminat ist mir das bekannt, aber für "poplige" Fußleisten?!
Weiß jemand, wo dieses Gesetzt verankert ist?
Gibt es eine Liste für genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtigen Renovierung/Schönheitsreparaturen?

Danke!!

2 Kommentare zu „was benötigt die Zustimmung vom Vermieter?”

Berthelstal Experte! 04.05.2010 16:04

Eigentumswohung: keine Genehmigungspflicht, da Sondereigentum.

Mietwohnung: ja, da eine bauliche Veränderung.

Berthelstal Experte! 04.05.2010 16:04

Zusatz: Mit Eigentumswohung ist Ihr Eigentum gemeint.

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